Mitarbeiter:in in Ausbildung - FH Soziale Arbeit (60 %, befristet)
Die Berufsbeistandschaft ist für die Führung von behördlichen Massnahmen im Erwachsenenschutzrecht sowie für die persönliche Hilfe nach Sozialhilfegesetz (ohne wirtschaftliche Sozialhilfe) zuständig. Ab 1. Dezember 2026 oder nach Vereinbarung erlernen Sie während mindestens 3 Jahren die Führung von Beistandschaften für Erwachsene.